Zielgruppe
Um unser Angebot der Tagesstätte in Anspruch zu nehmen, bedarf es zweier Grundlagen:
- Erfüllung der Schulpflicht
- Gültiger BHG-Bescheid
Selbstverständlich kann die Tagesstätte auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Wohnplatz bei einem anderen Anbieter wahrgenommen wird (z.B. Lebenshilfe oder Jugend am Werk).
Hilfestellung zur Anmeldung
Welche Kosten entstehen beim Wahrnehmen des Angebotes?
Grundsätzlich: Die entstehenden Kosten für das Angebot der Tagesstätte (exklusive Kosten für den persönlichen Bedarf) werden durch einen gültigen BHG Bescheid des Landes Steiermark gedeckt. Ein etwaiger Selbstbehalt ergibt sich nach dem Einkommensverhältnis.
Wie erlange ich einen derartigen BHG-Bescheid?
Wie erlange ich einen derartigen BHG-Bescheid?
Die Antragsstellung zu einem Bescheid im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) erfolgt in der jeweiligen Heimatgemeinde. Das dazu notwendige Formular können Sie hier downloaden:
» Antragsformular auf Hilfeleistung nach dem BHG Antrag
Wer sind meine Ansprechpartner in der Simultania, wie gehe ich weiter vor?
» Antragsformular auf Hilfeleistung nach dem BHG Antrag
Wer sind meine Ansprechpartner in der Simultania, wie gehe ich weiter vor?
Bitte kontaktieren Sie uns zum Zwecke eines unverbindlichen Gesprächs. Im Rahmen dessen erklären wir Ihnen dann alle Ihre weiteren Fragen, bis hin zu einem persönlichen Schnuppertermin.
» Ansprechpartner anzeigen
Folgende Verlinkungen bieten Ihnen ggf. noch zusätzliche hilfreiche Informationen: