Spenden

Als gemeinnütziger Verein freuen wir uns im Sinne aller unserer zu begleitenden Kunden/Kundinnen bzw. Bewohner/Bewohnerinnen über Ihre Spende. Informieren Sie sich unverbindlich und kontaktieren Sie uns:

Wichtiger Hinweis:
Seit August 2015 befindet sich die Simultania in der Liste der „begünstigten Spendenempfänger“.

Was bedeutet das?
Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen („spendenbegünstigte Einrichtungen“ bzw. „begünstigte Spendenempfänger“ genannt) betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.

Liste des Finanzministeriums für spendenbegünstigte Einrichtungen:
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Bescheid zur Spendenbegünstigung der Simultania als Download:
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