Zielgruppe

Um unser Wohnangebot in Anspruch zu nehmen, bedarf es zweier Grundlagen:

  • Erfüllung der Schulpflicht
  • Gültiger BHG-Bescheid (Leistungsform: Vollzeitbetreutes Wohnen, Trainingswohnung oder Teilzeitbetreutes Wohnen)

Selbstverständlich kann das Betreute Wohnen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitsplatz bei einem anderen Anbieter wahrgenommen wird (z.B. Lebenshilfe oder Jugend am Werk).

Zusatzinformationen zu unseren angebotenen Wohnformen:

» Vollzeitbetreutes Wohnen

» Trainingswohnung

» Teilzeitbetreutes Wohnen

Hilfestellung zur Anmeldung

Welche Kosten entstehen beim Wahrnehmen des Betreuten Wohnens?
Grundsätzlich: Die entstehenden Kosten für die Wohnunterbringung (exklusive Kosten für den persönlichen Bedarf) werden durch einen gültigen BHG Bescheid des Landes Steiermark gedeckt. Ein etwaiger Selbstbehalt ergibt sich nach dem Einkommensverhältnis.

Wie erlange ich einen derartigen BHG-Bescheid?

Die Antragsstellung zu einem Bescheid im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes (BHG) erfolgt in der jeweiligen Heimatgemeinde. Das dazu notwendige Formular können Sie hier downloaden:

» Antragsformular auf Hilfeleistung nach dem BHG

Wer sind meine Ansprechpartner in der Simultania, wie gehe ich weiter vor?
Bitte kontaktieren Sie uns zum Zwecke eines unverbindlichen Gesprächs. Im Rahmen dessen erklären wir Ihnen dann alle Ihre weiteren Fragen, bis hin zu einem persönlichen Schnuppertermin.